1. ZuerstDran
Entdecken Anmelden Registrieren
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Nutzung des Schweizer Online-Marktplatzes ZuerstDran.

Version 1.0 · Stand: 22. September 2026

1. Betreiber und Geltungsbereich

Betreiber von ZuerstDran ist das im Impressum bezeichnete Schweizer Einzelunternehmen (nachfolgend «ZuerstDran»).

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen ZuerstDran und den registrierten Nutzerinnen und Nutzern über die Nutzung der Plattform, insbesondere Benutzerkonto, Inserate, Kommunikation, Reihenfolge von Kaufinteressen, Plattformguthaben und Plattformgebühren.

2. Rolle von ZuerstDran

ZuerstDran stellt eine technische Online-Marktplatzplattform bereit. ZuerstDran ist weder Verkäufer noch Käufer der von Nutzern angebotenen Waren und wird nicht Partei des Kaufvertrags über diese Waren.

Inserate dienen der Kontaktaufnahme zwischen Nutzern. Das Absenden von «Kaufinteresse senden» reserviert bzw. dokumentiert ausschliesslich die Reihenfolge des Interesses und schliesst für sich allein keinen Kaufvertrag über die angebotene Ware.

Ein Kaufvertrag über eine Ware kommt ausschliesslich durch direkte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Preis, Zahlung, Übergabe, Abholung, Versand, Zustand der Ware und weitere Vertragsbedingungen werden von diesen Parteien in eigener Verantwortung vereinbart.

ZuerstDran nimmt den Kaufpreis der Ware nicht entgegen, hält ihn nicht treuhänderisch und organisiert weder Versand noch Übergabe.

3. Benutzerkonto

Für die Registrierung müssen Nutzer mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein. Mit der Registrierung bestätigen Nutzer, diese Voraussetzung zu erfüllen.

Für bestimmte Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich. Nutzer müssen wahrheitsgemässe Angaben machen, ihre Zugangsdaten schützen und ihre E-Mail-Adresse bestätigen.

ZuerstDran richtet sich derzeit an natürliche Personen, die die Plattform überwiegend zu privaten Zwecken nutzen. Eine gewerbsmässige Nutzung oder eine Nutzung im Rahmen einer geschäftlichen Verkaufstätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung von ZuerstDran.

Ein Benutzerkonto ist persönlich und darf nicht missbräuchlich verwendet oder ohne Zustimmung von ZuerstDran auf Dritte übertragen werden.

4. Inserate und Inhalte

Verkäufer sind allein verantwortlich für Inhalt, Richtigkeit, Zulässigkeit, Preisangaben, Bilder und Beschreibung ihrer Inserate sowie für die angebotenen Waren.

Es dürfen insbesondere keine rechtswidrigen, gefälschten, gestohlenen oder anderweitig unzulässigen Waren oder Inhalte angeboten werden. Rechte Dritter, namentlich Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte, sind zu beachten. Ergänzend gilt die Liste unzulässiger Angebote.

Für selbst eingestellte Texte und Bilder räumen Nutzer ZuerstDran ein nicht ausschliessliches, unentgeltliches und auf den Betrieb des Inserats beschränktes Nutzungsrecht ein. Es umfasst nur die technisch erforderliche Speicherung, Vervielfältigung, Darstellung und Bearbeitung, beispielsweise das Erstellen von Vorschaubildern. Das Nutzungsrecht endet grundsätzlich mit der Löschung des Inhalts; technisch notwendige Sicherungen und gesetzlich erforderliche Aufbewahrungen bleiben vorbehalten.

Beim Veröffentlichen wählen Verkäufer eine Inseratslaufzeit von 1 bis 8 Wochen in Schritten von einer Woche. Die Laufzeit beginnt mit der Veröffentlichung. Während einer aktiven Platz-1-Phase wird die noch verbleibende normale Inseratslaufzeit technisch pausiert und nach deren Ende fortgesetzt. Eine freiwillige Deaktivierung durch den Verkäufer verlängert die gewählte Laufzeit dagegen nicht.

Nach Ablauf der gewählten Laufzeit ist das Inserat nicht mehr öffentlich aktiv. Abgelaufene, nicht verkaufte Inserate können grundsätzlich noch bis zu 180 Tage zusammen mit ihren Bildern gespeichert und danach automatisch endgültig gelöscht werden. Von Nutzern ausdrücklich entfernte Inserate können früher endgültig gelöscht werden. Bei verkauften Inseraten können Bilder nach 180 Tagen entfernt werden, während für Verkauf, Gebühren, Sicherheit oder gesetzliche Pflichten erforderliche Daten länger aufbewahrt werden können. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

ZuerstDran darf Inserate und Inhalte bei begründetem Verdacht auf Verstösse prüfen, vorübergehend ausblenden oder entfernen sowie Benutzerkonten einschränken oder sperren.

5. First come, first served

Kaufinteressen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs gereiht. Die technische Reihenfolge dient der Organisation der Kontaktaufnahme. Sie stellt keine Garantie für das Zustandekommen eines Kaufvertrags dar.

Erreicht eine Person Platz 1, beginnt eine Platz-1-Phase von höchstens fünf Tagen. Während dieser Zeit pausiert die noch verbleibende normale Inseratslaufzeit. Die Platz-1-Phase endet früher, wenn die Person ihr Kaufinteresse zurückzieht, der Verkäufer meldet, dass der Vorgang nicht zustande gekommen ist, oder der Vorgang als abgeschlossen gemeldet wird.

Meldet der Verkäufer, dass der Vorgang mit der auf Platz 1 stehenden Person nicht zustande gekommen ist, muss er eine kurze, sachliche und wahrheitsgemässe Begründung angeben. Diese Begründung wird zur Nachvollziehbarkeit gespeichert und der betroffenen Person mitgeteilt. Die Begründung darf keine beleidigenden, rechtswidrigen oder für die Erklärung unnötigen besonders schützenswerten Angaben enthalten.

Nutzer können ihr Kaufinteresse zurückziehen. Zieht die auf Platz 1 stehende Person ihr Kaufinteresse zurück oder meldet der Verkäufer nachvollziehbar, dass der Vorgang nicht zustande gekommen ist, rückt die nächste aktive Person in der Warteschlange technisch automatisch nach und erhält eine neue eigene Platz-1-Phase. Läuft die Fünf-Tage-Frist ohne Verkäufermeldung ab, muss der Verkäufer zuerst den Ausgang des Vorgangs melden. Bis dahin bleibt die Warteschlange pausiert. Meldet der Verkäufer danach, dass der Vorgang nicht zustande gekommen ist, rückt die nächste Person nach; ist keine weitere Person vorhanden, wird das Inserat mit seiner zuvor verbleibenden Laufzeit wieder aktiv.

Das Nachrücken oder eine Platz-1-Phase begründet für sich allein keinen Warenkaufvertrag. ZuerstDran schuldet keinen Verkaufserfolg und keine Durchsetzung eines Kaufs.

6. Plattformgebühren

Für die Veröffentlichung eines Inserats wird eine Plattformgebühr von CHF 1 belastet.

Kommt aufgrund eines über ZuerstDran angebahnten Kontakts ein Verkauf zustande, beträgt die gesamte Plattformgebühr CHF 1 pro angefangene CHF 100 des massgeblichen Verkaufspreises. Die bei Veröffentlichung bezahlten CHF 1 werden an diese Gesamtgebühr angerechnet. Beispiel: Bei CHF 450 beträgt die Gesamtgebühr CHF 5; CHF 1 ist bereits bezahlt, CHF 4 werden zusätzlich fällig.

Massgeblich ist der tatsächlich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Verkaufspreis. Verkäufer müssen nach einem Platz-1-Vorgang den Ausgang wahrheitsgemäss melden und bei einem Verkauf den tatsächlichen Verkaufspreis angeben.

Die Umgehung oder künstliche Verringerung von Plattformgebühren ist untersagt. Insbesondere dürfen Verkaufspreise nicht bewusst falsch angegeben, auf Scheinpositionen aufgeteilt oder durch Nebenabreden nur zum Zweck der Gebührenreduktion verfälscht werden. Bei begründetem Verdacht kann ZuerstDran eine Klärung verlangen und missbräuchliche Vorgänge korrigieren oder das Konto einschränken.

Die auf Platz 1 stehende Kaufinteressentin bzw. der Kaufinteressent muss eine korrekte Verkäuferangabe nicht zusätzlich bestätigen. Ist die Verkäuferangabe zum Ausgang oder zum tatsächlich vereinbarten Verkaufspreis aus Sicht des Käufers falsch, kann der Käufer dieser Angabe über ZuerstDran widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist wahrheitsgemäss zu machen und stellt für sich allein keinen Nachweis eines Verstosses durch den Verkäufer dar.

Bei widersprüchlichen Angaben kann ZuerstDran beide Parteien um eine Stellungnahme bitten und den Vorgang anhand der verfügbaren Informationen prüfen. Bis zur Klärung können einzelne Funktionen des Verkäuferkontos, insbesondere die Veröffentlichung neuer Inserate, vorübergehend eingeschränkt werden. Wird nach Prüfung ein Verkauf bestätigt, wird die Plattformgebühr anhand des festgestellten tatsächlichen Verkaufspreises berechnet; bereits belastete Gebühren werden angerechnet.

Offene Plattformgebühren werden mit vorhandenem Plattformguthaben verrechnet. Ein danach verbleibender offener Betrag kann separat über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden; eine zusätzliche Guthabenaufladung ist dafür nicht erforderlich. Solange fällige Plattformgebühren offen sind, kann ZuerstDran die Veröffentlichung weiterer Inserate bis zur Begleichung sperren.

7. Plattformguthaben

Plattformguthaben dient ausschliesslich zur Bezahlung von ZuerstDran-Plattformgebühren. Es kann nicht zwischen Nutzern übertragen und nicht für den Kauf von Waren anderer Nutzer eingesetzt werden. Es wird nicht verzinst.

Entgeltlich erworbenes Plattformguthaben wird grundsätzlich nicht in bar ausbezahlt. Zwingende gesetzliche Ansprüche sowie Rückerstattungen bei nachweislichen Fehl- oder Doppelbelastungen bleiben vorbehalten. Stellt ZuerstDran die kostenpflichtige Guthabenfunktion dauerhaft ein und kann entgeltlich erworbenes Restguthaben nicht mehr angemessen genutzt werden, wird eine angemessene Lösung für das verbleibende entgeltlich erworbene Guthaben angeboten.

Entgeltlich erworbenes Guthaben verfällt nicht aufgrund einer von ZuerstDran festgelegten kurzen Gültigkeitsfrist. Es bleibt mindestens bis zum Ablauf der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen nutzbar.

Unentgeltlich gewährtes Bonus-, Start- oder Aktionsguthaben kann zeitlich befristet sein, sofern die Befristung bei der Gewährung klar mitgeteilt wird. Bonusguthaben ist nicht auszahlbar.

Plattformguthaben kann freiwillig in den auf der Plattform angebotenen festen Beträgen aufgeladen werden. Bestehen offene Plattformgebühren, wird eine Guthabenaufladung zunächst auf diese angerechnet; ein verbleibender Rest wird als Plattformguthaben gutgeschrieben. Offene Plattformgebühren können alternativ direkt in der jeweils ausgewiesenen Höhe bezahlt werden. Eine Barauszahlung von Restguthaben ist grundsätzlich ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

8. Zahlungsabwicklung für Plattformgebühren und Plattformguthaben

Zahlungen offener ZuerstDran-Plattformgebühren sowie freiwillige Aufladungen von Plattformguthaben werden über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt, derzeit insbesondere Stripe. Je nach Verfügbarkeit können Zahlungsmethoden wie TWINT und Zahlungskarten angeboten werden.

Diese Zahlungen betreffen ausschliesslich Gebühren und Guthaben gegenüber ZuerstDran und sind vom Kaufpreis einer auf ZuerstDran angebotenen Ware vollständig getrennt. ZuerstDran wickelt keine Warenkaufpreise zwischen Nutzern ab.

Eine Zahlung wird erst verbucht, wenn der Zahlungsdienstleister sie erfolgreich bestätigt hat. Bei Rückbelastungen, Chargebacks, stornierten oder missbräuchlichen Zahlungen kann eine entsprechende Verbuchung korrigiert oder rückgängig gemacht werden.

9. Pflichten von Verkäufer und Käufer

Verkäufer müssen zur Verfügung über die angebotene Ware berechtigt sein und den Zustand sowie wesentliche Eigenschaften wahrheitsgemäss beschreiben. Käufer und Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, Identität, Ware, Zahlungsart, Übergabe und allfälligen Versand mit angemessener Sorgfalt zu prüfen.

Verkäufer sind verpflichtet, den Ausgang eines Platz-1-Vorgangs wahrheitsgemäss zu melden. Käufer müssen eine korrekte Verkäuferangabe nicht nochmals bestätigen; widersprechen sie einer Angabe, müssen sie dabei wahrheitsgemässe Angaben machen. Beide Parteien wirken bei einer notwendigen Klärung widersprüchlicher Angaben in angemessenem Umfang mit.

Gewährleistung, Mängelrechte, Eigentumsübertragung, Rückgabe und sonstige Ansprüche aus dem Warenkauf richten sich ausschliesslich nach der Vereinbarung und dem anwendbaren Recht zwischen Verkäufer und Käufer.

10. Nachrichten, Meldungen und Moderation

Die Nachrichtenfunktion darf nur für zulässige Kommunikation im Zusammenhang mit der Plattform verwendet werden. Belästigungen, Betrugsversuche, Spam, rechtswidrige Inhalte und Umgehungsversuche von Sicherheitsmassnahmen sind untersagt.

Nutzer können Inserate oder andere Nutzer melden. ZuerstDran kann zur Sicherheit und Durchsetzung dieser AGB geeignete Moderationsmassnahmen treffen.

11. Einschränkung, Sperrung und Beendigung von Konten

ZuerstDran kann Funktionen eines Benutzerkontos vorübergehend einschränken oder ein Konto sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für erhebliche oder wiederholte Verstösse gegen diese AGB, Betrugs- oder Phishingversuche, rechtswidrige Angebote, bewusst falsche Verkaufsangaben, offene fällige Plattformgebühren oder erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen.

Art und Dauer einer Massnahme richten sich grundsätzlich nach Art und Schwere des Vorgangs. Bei schwerwiegenden Sicherheits-, Betrugs- oder Missbrauchsfällen kann eine sofortige Sperrung erfolgen.

Nutzer können die Beendigung ihres Benutzerkontos verlangen. Bereits entstandene Zahlungs- oder sonstige Verpflichtungen bleiben davon unberührt. Daten, die aufgrund gesetzlicher Pflichten, offener Vorgänge, Sicherheitsinteressen oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen noch benötigt werden, können im erforderlichen Umfang weiter aufbewahrt werden.

12. Verfügbarkeit und Haftung

ZuerstDran bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb, schuldet jedoch keine jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfreie Verfügbarkeit.

ZuerstDran übernimmt keine Gewähr für Identität, Zahlungsfähigkeit oder Verhalten von Nutzern und keine Gewähr für Existenz, Eigentum, Zustand, Sicherheit, Qualität oder Rechtmässigkeit angebotener Waren.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet ZuerstDran nicht für Schäden aus dem Warenkauf oder aus Handlungen anderer Nutzer. Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

13. Datenschutz

Informationen dazu, wie ZuerstDran Personendaten verwendet und verwaltet, befinden sich in der Datenschutzerklärung.

14. Änderungen der Plattform und der AGB

ZuerstDran kann Funktionen weiterentwickeln und diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund rechtlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder wesentlicher Änderungen der angebotenen Leistungen erforderlich ist.

Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Nutzern vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt. Änderungen gelten grundsätzlich nur für die zukünftige Nutzung der Plattform und berühren bereits entstandene Ansprüche und Verpflichtungen nicht rückwirkend.

Soweit eine Änderung wesentliche Rechte oder Pflichten eines Nutzers betrifft, insbesondere Gebühren oder andere kostenpflichtige Leistungen, kann ZuerstDran vor der weiteren Nutzung eine erneute Zustimmung zu den geänderten AGB verlangen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

16. Kontakt

Fragen zu diesen AGB: support@zuerstdran.ch

ZuerstDran
Wer zuerst kommt, ist zuerst dran.
FAQ AGB Datenschutz Impressum Warum ZuerstDran?